Rechtsprechung
   BAG, 26.09.1990 - 7 AZR 566/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,14209
BAG, 26.09.1990 - 7 AZR 566/89 (https://dejure.org/1990,14209)
BAG, Entscheidung vom 26.09.1990 - 7 AZR 566/89 (https://dejure.org/1990,14209)
BAG, Entscheidung vom 26. September 1990 - 7 AZR 566/89 (https://dejure.org/1990,14209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,14209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrags - Vorliegen einer sachlichen Rechtfertigung der Befristung - Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit - Einstellung zur Mitarbeit an einem zeitlich begrenzten, drittmittelfinanzierten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88

    Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung

    Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 7 AZR 566/89
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, kann die zeitlich begrenzte Mitarbeit an einem abgegrenzten, drittmittelfinanzierten Forschungsprojekt einen sachlichen Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem Hochschulangestellten abgeben (BAGE 59, 265, 269, 270 = AP Nr. 124 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 1 der Gründe, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (grundlegend: BAGE 59, 265 = AP Nr. 124 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) bedarf es zur Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages außer einem sachlichen Befristungsgrund nicht noch zusätzlich einer besonderen sachlichen Rechtfertigung auch der gewählten Dauer der Befristung.

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 7 AZR 566/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 (BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist die Befristung eines Arbeitsvertrages nach § 620 BGB grundsätzlich möglich.
  • BAG, 08.03.1962 - 2 AZR 497/61

    Befristung - Aushilfe - Erprobung - Aushilfsarbeitsvertrag - Probezeit

    Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 7 AZR 566/89
    Ein solcher Widerspruch kann auch schon kurz vor dem Ablauf der vereinbarten Dienstzeit erklärt werden; hierzu genügt die eindeutige Erklärung des Arbeitgebers, daß er kein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer eingehen wolle (BAGE 12, 328, 335 [BAG 08.03.1962 - 2 AZR 497/61] = AP Nr. 22 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 1 der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht